Einkaufsverbund der bayerischen Universitätskliniken
Die bayerischen Universitätsklinika haben sich zu einem Einkaufsverbund zusammengeschlossen. Vertragspartner müssen spezielle Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen und Lieferungen erfüllen und zuvor eine Bewerber- und/oder Scientology-Erklärung abgeben. Mitglieder des Einkaufsverbundes sind:
Vertragsbedingungen
(24KB)
Contractual Stipulations
(17KB)
Bewerbererklärung (nur für Uni-Klinikum Erlangen)
(6KB)
Applicant Declaration (only for Uni-Klinikum Erlangen)
(10KB)
Erfassungsbogen nach MPG (nur für Uni-Klinikum Erlangen)
(57KB)
Device Master Sheet (only for Uni-Klinikum Erlangen)
(56KB)
Gesetze für den Verkehr mit Medizinprodukten
Der Verkehr mit Medizinprodukten wird im Medizinproduktegesetz und damit zusammenhängenden Gesetzen geregelt. Ziel ist es, für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.
Medizinproduktegesetz
Betreiberverordnung zum MPG (MPBetreibV)
Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
Röntgenverordnung (RöV)
Gerätesicherheitsgesetz (GSG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)