Universitätsklinikum Erlangen

Herzspezialisten unterstützen Volksbegehren zum Nichtraucherschutz

18.11.2009
Medizinische Klinik 2

„Schutz vor Passivrauchen bedeutet Schutz vor Herzinfarkt und zahlreichen anderen lebensbedrohlichen Erkrankungen“, sagte Prof. Dr. Werner Daniel, Direktor der Medizinischen Klinik 2 – Kardiologe, Angiologie – am Universitätsklinikum Erlangen und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Herzstiftung am Vortag zum Start des Volksbegehrens Nichtraucherschutz. So ergab eine kürzlich veröffentlichte Analyse mehrerer Studien aus den USA, Kanada und Europa, dass die Zahl von Herzinfarkten nach der Einführung eines strikten Rauchverbots in der Öffentlichkeit und damit in der Gastronomie drastisch zurückging: Nach einem Jahr war die Herzinfarkt-Rate bereits um 17 Prozent gesunken, in der Folgezeit wurde der Nutzen der Rauchverbote noch größer.

„Zum strikten Rauchverbot in der Öffentlichkeit gibt es keine Alternative“, sagte Prof. Daniel. „Tabak ist keine harmlose Droge, sondern kostet jedes Jahr allein in Deutschland über 40.000 Menschen das Leben und ist Auslöser von unzähligen Herzinfarkten.“ Mit der Unterstützung des „Volksbegehrens Nichtraucherschutz“ könnten die bayerischen Bürger deutlich machen, dass sie sich für die eigene Gesundheit und die Gesundheit ihrer Mitmenschen „ohne wenn und aber“ einsetzen. „Angesichts der schwerwiegenden Risiken durch das Passivrauchen ist ein konsequenter Schutz sowohl der Gäste als auch aller Beschäftigten in der Gastronomie aus unserer Sicht unverzichtbar“, so Prof. Daniel.

Zusammen mit der Deutschen Herzstiftung ruft er die Wahlberechtigten in Bayern dazu auf, sich zwischen dem 19. November und 2. Dezember im örtlichen Rathaus für das Volksbegehren eintragen zu lassen (Personalausweis mitbringen) und mit dem Eintreten für konsequenten Nichtraucherschutz auch ein Signal für andere Bundesländer zu setzen. Außerdem gibt es am Mittwoch, 25.11.09, im Universitätsklinikum Erlangen in

am Stand des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) die Möglichkeit, sich in die Liste für das Volksbegehren einzutragen.

Bis zum 2. Dezember müssen sich landesweit zehn Prozent der Wahlberechtigten (rund 940.000 Menschen) in Unterschriftenlisten eintragen, damit es zu einem Volksentscheid aller Wahlberechtigten kommen kann.

Weitere Informationen:
Prof. Dr. med. Werner G. Daniel
Telefon: 09131 85-35300
E-Mail: werner.daniel@uk-erlangen.de