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Sterben auf Rezept?

Sterben auf Rezept?

Erlanger Gesprächskreis zu medizinethischen Grundsatzfragen lädt zu Online-Veranstaltung mit Diskussion am 09.02.2022 ein

Wann und wie möchte ich sterben? Diese Frage ist zum einen höchst individuell, zum anderen ist sie von enormer gesellschaftlicher Bedeutung. Vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Freiheit zur Selbsttötung als Grundrecht anerkannt und das Verbot sogenannter geschäftsmäßiger Sterbehilfe als verfassungswidrig verworfen. „Damit hat das Bundesverfassungsgericht zwar rechtliche Klarheit geschaffen, gleichwohl bleiben wichtige ethische, politische und rechtliche Fragen offen“, kritisiert Prof. Dr. Dr. h. c. Heiner Bielefeldt die Form der höchstrichterlichen Entscheidung. Der hiesige Lehrstuhlinhaber ist Mitglied des noch recht jungen Erlanger Gesprächskreises zu medizinethischen Grundsatzfragen, der sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsklinikums Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zusammensetzt. Die Mitglieder widmen sich medizinethischen Fragestellungen und diskutieren diese interdisziplinär. Besonders wichtig ist dem Kreis der offene Austausch über Fachrichtungen und Berufsgruppen hinweg. Deswegen laden die Mitglieder am Mittwoch, 9. Februar 2022, erstmals alle Interessierten zu einer Online-Veranstaltung ein. Das etwa 90-minütige virtuelle Treffen „Sterben auf Rezept? Gegen die ‚Normalisierung‘ von Suizidassistenz“ beginnt um 17.00 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Zu Beginn stellen die Mitglieder des Gesprächskreises ihre Kerngedanken zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 vor. Die interdisziplinäre Gruppe hat sich intensiv mit den tiefgreifenden Folgen dieses Urteils auseinandergesetzt und in einem Positionspapier dazu Stellung genommen. Im Anschluss an diese Einleitung wird zur offenen Diskussion zwischen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingeladen.

„Wir plädieren für eine kritische Grundlagenreflexion zum Umgang mit Wünschen nach Suizidassistenz aus der Sicht unterschiedlicher Praxisfelder“, erläutert Prof. Dr. Margareta Klinger, Patientenfürsprecherin am Uni-Klinikum Erlangen und Mitglied des Gesprächskreises. „Wir bringen ganz unterschiedliche Erfahrungen aus unserer beruflichen Praxis ein, in der wir beinahe täglich mit medizinethischen Fragestellungen und Herausforderungen konfrontiert werden.“ In ihrem Positionspapier warnt die Gruppe vor einer gesellschaftlichen Normalisierung von Suizidassistenz und möchte Anregungen zu weiteren Diskussionen und Klärungen geben.

Erlanger Gesprächskreis zu medizinethischen Grundsatzfragen

Der Erlanger Gesprächskreis zu medizinethischen Grundsatzfragen bildete sich im Jahr 2020. Die aktuell zehn Mitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: u. a. aus der Palliativmedizinischen Abteilung, vom Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik, aus den Bereichen der Patientenfürsprecherinnen und der Klinikseelsorge. Alle Beteiligten haben in ihrem Arbeitsalltag mit medizinethischen Fragen zu tun und möchten den offenen Austausch pflegen. Die Veranstaltung am 09.02.2022 ist die erste ihrer Art; weitere (Online-)Treffen zu weiteren medizinethischen Themen sollen folgen.

Website des Arbeitskreises Medizinethische Grundsatzfragen, u. a. mit dem "Link zur Teilnahme" an der Online-Veranstaltung:

www.gespraechskreis-med-ethik.de

Weitere Informationen:

Claudia Gall-Kayser

09131 85-36789

info(at)gespraechskreis-med-ethik.de