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Aktueller Hinweis

Aktueller Hinweis

Liebe Interessierte und Teilnehmende der Akademieangebote, 

mit der vierzehnten Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist auch die Akademie zur Umsetzung der Hygienerichtlinien verpflichtet.

Nach §3 der Verordnung darf auf Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu Bildungsangeboten der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen nur geimpften, genesenen und getesteten Personen Zutritt gewährt werden.

Zu diesem Zweck sind Veranstalter zu Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet.

Folgende Impfnachweise sind möglich.

  • Gelbes Impfbuch
  • Impfbescheinigungen durch Arzt oder Impfzentrum selbst erstellt
  • EU digitales Impfzertifikat in Mobiltelefonen / Tablets
  • Digitales Impfzertifikat in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App
  • PCR Test, PoC-PCR Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines PoC Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Budesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen , unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests)

Bitte bringen Sie zu Ihrem Seminartermin einen der o.g. Nachweise mit. Ein Selbsttest kann nicht gestellt werden.

Zutritt zu den Akademieangeboten kann nur mit entsprechendem Nachweis gewährt werden.