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Neue EU-Verordnung zum Arzneimittelrecht tritt ab 31.01.2022 in Kraft!

Neue EU-Verordnung zum Arzneimittelrecht tritt ab 31.01.2022 in Kraft!

WICHTIG: Ab dem 31.01.2022 gilt neue europaweit gültige Gesetzgebung für klinische Prüfungen von Arzneimitteln (VO EU 536/2014, CTR)

Ab 31.01.2022 gilt die neue EU-Verordnung 536/2014 (Clinical Trial Regulation, CTR). Diese wird die klinische Forschung in Europa grundlegend ändern: Die neue Verordnung soll die Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln durch einheitliche gesetzliche Anforderungen sowie Bewertungs- und Überwachungsverfahren in der gesamten EU harmonisieren.

Mehr als sieben Jahre nach Inkrafttreten der CTR ist diese nun ab dem 31.01.2022 in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend an­zuwenden. Dieses Datum wurde durch die Bestätigung der vollen Funktionalität des zentralen EU-Portals, dem Clinical Trial Informa­tion System (CTIS), im Amtsblatt der Europäischen Union am 31.07.2021 festgelegt.

Die EU-Verordnung 536/2014 löst unmittelbar die vorherige EU-Richtlinie über klinische Studien (EG) Nr. 2001/20/EG ab. Mit Gültigkeit der CTR werden die Rechtsvorschriften für die Durch­führung klinischer Prüfungen in Europa harmonisiert. Mit der Rechtsform einer Verordnung ersetzt die CTR zukünftig nationales Recht. Das bedeutet jedoch nicht, dass das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) und andere Rechtsvorschriften nicht mehr gültig sind, da dort über den Bereich der klinischen Prüfungen hinaus noch andere Regularien enthalten sind. Durch das „4. Änderungsgesetz“ (Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften) wurden Paragraphen des AMG und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften, die die klinische Prüfung, Prüfarzneimittel u.a. betreffen, geändert indem Passagen aus der CTR übernommen oder der Wortlaut entsprechend der CTR angepasst wurde. Lediglich die GCP-Verordnung (GCP-V) wird zum 28.01.2022 außer Kraft gesetzt. Während der in der EU-Verordnung 536/2014 vorgesehenen Übergangsphase ist auf diese jedoch weiterhin zurückzugreifen.  

Wichtiger Hinweis: Für einen Zeitraum von 3 Jahren gelten Übergangsvorschriften für die Bean­tragung und Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln:

Derzeit bereits laufende klinische Prüfungen können bis 31.01.2025 weiter nach der Richtlinie 2001/20 EG fortgeführt werden. Alle klinischen Prüfungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet und abgemeldet sein werden, müssen rechtzeitig auf die CTR angepasst und ein Antrag auf Übertragung (transition) gestellt werden. Steht die Laufzeit einer klinischen Prüfung über den 31.01.2025 hinaus fest, muss das Übertragungsverfahren einschließlich Bewertungsprozess vor dem 31.01.2025 mit einer Genehmigung abgeschlossen sein. Der Bewertungsprozess durch Behörde und EK kann inklusive Nachforderungen bis zu 91 Tage dauern (für ATMP und GVO gelten noch längere Fristen). Es ist daher dringend zu empfehlen, die Unterlagen für die Übertragung in die CTR rechtzeitig, am besten vor Ende August 2024 fertigzustellen und einzureichen. Nur so kann vermieden werden, dass die klinische Prüfung mit Ablauf der Frist am 31.01.2025 keine Genehmigung mehr hat, was den sofortigen Abbruch zur Folge hätte. Ab Übertragung hat die Durchführung sodann unter der CTR zu erfolgen.

Für klinische Prüfungen, die zwischen 01.02.2022 und 31.01.2023 neu eingereicht werden, existiert eine Wahlmöglichkeit. Diese können noch bis 31.01.2025 unter der Richtlinie 2001/20/EG durchgeführt werden, müssen aber vor dem 31.01.2025 beendet bzw. in das CTIS überführt sein.

Alle initialen Einreichungen zur Genehmigung einer klinischen Prüfung nach dem 31.01.2023 müssen über das CTIS-Portal erfolgen und die Studien von Anfang an unter der CTR durchgeführt werden.

 

Wesentliche Änderungen

  1. Alle klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln, d.h. auch monozentrische IIT, sind nur noch elektronisch über das europaweite Portal CTIS (= Clinical Trial Information System) der EMA einzureichen. Der Empfehlung der EMA folgend, ist bei jedem Sponsor eine zentrale CTIS-Einheit einzurichten. Das CCS wurde vom Dekan autorisiert, die Aufgabe des sog. high level administrators für den Sponsor UKER bei der EMA zu übernehmen. Für IITs ist das UKER bei der EMA nun als Sponsor registriert und das CCS steht als Administrator bereit zur Beratung und Vergabe der diversen Lese- und Submissionsrechte an die ersten Antragsteller.  
  2. Die Einreichung der klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Genehmigung durch die Behörde(n) und Bewertung durch die Ethikkommission sowie die Korrespondenz mit diesen Institutionen im Studienverlauf erfolgt ausschließlich papierlos über CTIS (siehe Kasten).
  3. Es gibt nur noch eine national zuständige Ethikkommission (EK). Vorteil: Bei Multicenterstudien in Deutschland entfallen somit Aufwand und Kosten durch die Einreichung bei mehreren deutschen Ethikkommissionen. Möglicher Nachteil: Ihrer klinischen Prüfung wird die zuständige Ethikkommission nach einem Geschäftsverteilungsplan zugeteilt. Das heißt, bei einer IIT des UKER, auch bei monozentrischen, ist die lokale EK der FAU in der Regel nicht mehr für Ihre klinische Prüfung zuständig, sondern das Projekt geht an eine andere registrierte EK im Bundesgebiet. Nur durch Zufall wird eine IIT dann noch durch die lokale EK-FAU zur bewerten sein.  
  4. Die Fristen des Bewertungsverfahrens durch Behörde und EK wurden geändert. So bleibt dem Antragsteller künftig eine Frist von lediglich 12 Tagen (bisher 90) zur Beantwortung inhaltlicher Mängelschreiben. Bei aufwändigeren inhaltlichen Mängeln bleibt damit häufiger nur die Option, den Antrag noch rechtzeitig zurückziehen, ansonsten ist der Antrag abgelehnt. Ob dies und die nachfolgende Neueinreichung zusätzliche Gebühren bedingt, ist noch unklar.
  5. Einige bisher übliche Begriffe und Definitionen wurden geändert. Unter anderem wurde die Begrifflichkeit des Sponsors neu definiert und die Funktion des Leiters der klinischen Prüfung (LKP) wird es nicht mehr geben.  
  6. Für die Prüferqualifikation ist gemäß Curriculum der Bundesärztekammer und des Arbeitskreises der deutschen Ethikkommissionen vom März 2020 ein sog. GCP Update-Kurs zur EU-Verordnung 536/2014 erforderlich.

Das CCS bietet diesen GCP Update-Kurs im neuen Kurskonzept 2022 kombiniert mit einem Refresherkurs an, um die Notwendigkeit des Besuchs zweier Kurse durch ärztliche Mitarbeiter zu vermeiden.


EU-Portal Clinical Trial Information System (CTIS)

Das gemeinsame EU-Portal CTIS wurde entwickelt, um die tech­nischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Bestimmungen der CTR zu schaffen. In der EU wird CTIS alleiniges Portal für die Beantragung von klinischen Studien und für die Kommunikation zwischen den nationalen Behörden (NCAs), den Sponsoren und anderen Beteiligten sein. In CTIS werden alle notwendigen regula­torischen Prozesse und die erforderlichen Dokumente vom Antrag auf Genehmigung der klinischen Prüfung bis zum Ergebnisbericht bearbeitet und gespeichert. Entsprechend der Transparenzvor­schriften der CTR wird die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die gespeicherten Informationen zu den klinischen Prüfungen öffentlich zugänglich machen (ausgenommen vertrauliche Informationen wie persönliche Daten, Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Mitteilungen zwischen den Mitgliedsstaaten.