Das Universitätsklinikum Erlangen im Überblick
Der modernste Operationssaal der Welt, neueste Geräte und wissenschaftlich fundierte Diagnostik- und Therapie-Verfahren -- das Universitätsklinikum Erlangen umfasst mit seinen 25 Kliniken, 17 Abteilungen und 8 Instituten alle Bereiche der modernen Medizin.
Die Gebäude des Uniklinikums liegen überwiegend am Erlanger Schlossgarten und beherbergen mehr als 1.300 Betten. Lehre, Forschung und Krankenversorgung sind auf höchstem Niveau miteinander verknüpft. Erlanger Forschungsergebnisse setzen Standards in Prävention, Diagnostik und Therapie. Patienten profitieren von neuesten Behandlungsmethoden.
Umfassende Qualitätssicherungssysteme und eine enge berufs- und fachübergreifende Zusammenarbeit sorgen vom Empfang bis zur Entlassung für eine optimale Versorgung. Dafür engagieren sich über 9.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle haben ein gemeinsames Ziel: Gesundheit zu fördern und Krankheiten zu heilen.
Organigramm
Amtliche Veröffentlichungen, Struktur, Auftrag, Organisation, Satzungen, Downloads
Struktur
Das Universitätsklinikum Erlangen ist eine juristische Person mit unternehmerischer Zielsetzung, deren Wirtschaftsführung kaufmännischen Regeln unterworfen ist.
Es ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaats Bayern und untersteht der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Organe des Klinikums sind der Aufsichtsrat, der Klinikumsvorstand und die Klinikumskonferenz.
Das Klinikum haftet uneingeschränkt. Sollte das Vermögen des Klinikums zur Deckung der Verbindlichkeiten nicht ausreichen, haftet der Freistaat als Gewährträger neben dem Klinikum.
Betriebswirtschaftlich gesehen ist das Uniklinikum mit einer Bilanzsumme von über 1100 Mio Euro ein Großkrankenhaus. Es finanziert sich - abgesehen vom Staatszuschuss zur Abgeltung des Aufwands für Lehre und Forschung - aus den Erträgen der Patientenbehandlung.
Auftrag
Das Universitätsklinikum Erlangen ist der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zugeordnet. Es dient der Forschung und Lehre sowie dem wissenschaftlich-medizinischen Fortschritt und nimmt daran ausgerichtet Aufgaben der Krankenversorgung wahr. Das Uni-Klinikum stellt sicher, dass die im Klinikum tätigen Mitglieder der Universität ihre verbürgten Grundrechte (Freiheit der Forschung, Freiheit der Lehre) wahrnehmen können.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich das Klinikum Dritter bedienen, sich an Unternehmen beteiligen und Unternehmen gründen. Es hat die Bauherreneigenschaft für Maßnahmen bis fünf Millionen Euro im Einzelfall. Uniklinikum und Universität (insbesondere deren Medizinische Fakultät) arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen und unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Gremien
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein achtköpfiges Gremium, das den Klinikumsvorstand bestellt und in den gesetzlich definierten (besonders bedeutsamen) Angelegenheiten entscheidet.
Klinikumsvorstand
Der Klinikumsvorstand leitet die Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Kollegialorgan besteht aus vier Mitgliedern:
- Ärztlicher Direktor
- Kaufmännischer Direktor
- Pflegedirektor
- Dekan der Medizinischen Fakultät
Klinikumskonferenz
Die Klinikumskonferenz berät den Klinikumsvorstand. Ihre Mitglieder sind:
- Direktoren der Kliniken
- Direktoren der Institute
- Leiter der selbstständigen Abteilungen
- Vertreter der nichtliquidationsberechtigen Professoren (2)
- Vertreter des sonstigen wissenschaftlichen Personals (2)
- Vertreter des Pflegedienstes (2)
- Vertreter des sonstigen nichtwissenschaftlichen Personals (2)
- Gleichstellungsbeauftragte des Uni-Klinikums (1)
- Frauenbeauftrage der Medizinischen Fakultät (1)
- Vorsitzender des Personalrats (1)
Amtliche Veröffentlichungen / Satzungen
- Satzung des Klinikums der Friedrich-Alexander-Universtität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen) nach §§ 59 und 60 der Abgabenordnung
- Satzung über die Bekanntmachung von Satzungen des Klinikums der Friedrich-Alexander-Universtität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen) - Bekanntmachungssatzung
- Satzung über die Grundsätze der Mitarbeiterbeteiligung
- Satzung zur rechtlichen Vertretung des Universitätsklinikums Erlangen
- Satzung zur Wahl der Klinikumskonferenz
Rechtsgrundlage: Bayerisches Universitätsklinikagesetz vom 23.05.2006 in der Fassung vom 09.07.2009