Praktisches Jahr: Förderung der KVB für neue PJ-Lehrpraxen und Medizinstudierende
Seit Anfang August fördert die KVB sowohl neue PJ-Lehrpraxen in bestimmten förderfähigen Regionen als auch PJ-Studierende, die ihr PJ-Tertial in einer entsprechenden PJ-Lehrpraxis absolvieren.
- PJ-Lehrpraxen:
Neue PJ-Lehrpraxen können nach Anerkennung an einer deutschen Hochschule (Kooperationsvertrag nach dem 3. Mai 2024 geschlossen) und erstmaliger Aufnahme eines PJ-Studierenden einmalig 1.000 Euro Förderung erhalten, sofern die Praxis in einem Planungsbereich liegt, der nicht überversorgt ist.
Sie sind bereits Lehrpraxis im Rahmen des Ausbildungsprogramms BeLA?
Dann können Sie von einer einmaligen Förderung in Höhe von 2.000 € profitieren!
Weitere Infos: PJ-Lehrpraxen-Förderung Bayern (kvb.de)
- PJ-Studierende
Bei PJ-Studierenden, die ihr PJ-Tertial in einer hausärztlichen PJ-Lehrpraxis absolvieren, unterscheidet sich die Fördersumme abhängig vom Versorgungsgrad des Planungsbereichs, in der die gastgebende PJ-Lehrpraxis liegt.
- Liegt die gastgebende PJ-Praxis in einem Planungsbereich mit einem Versorgungsgrad von unter 110 Prozent, erhält der PJ-Studierende 2.600 Euro für sein PJ-Tertial (4 Monate).
- Liegt die gastgebende PJ-Lehrpraxis in einem Planungsbereich, der (drohend) unterversorgt ist oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf aufweist, erhält der PJ-Studierende 5.200 Euro pro Tertial.
Weitere Infos: PraktischesJA – die KVB-Förderung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr