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Reformpfad nicht verlassen

Reformpfad nicht verlassen

Universitätsklinika plädieren für Fokus auf Qualität, Spezialisierung und Strukturwandel

Das Bundeskabinett hat heute (08.10.2025) den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen. Die Universitätsklinika erkennen gegenüber dem Referentenentwurf Fortschritte und betonen, dass der Reformpfad mit klarem Fokus auf Qualität, Spezialisierung und konsequenten Strukturwandel nicht verlassen werden darf: Bei der Umsetzung dürfen Länder und Kassen nur wirklich erforderliche Ausnahmen in begrenztem Umfang zulassen. Mit der erweiterten Förderfähigkeit der Universitätsklinika im Transformationsfonds wird eine für die Hochschulmedizin zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt und die besondere Rolle der Universitätsklinika beim anstehenden Transformationsprozess angemessen berücksichtigt.

Die Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten werden durch den Kabinettsbeschluss zum KHAG angepasst und der Gestaltungsspielraum der Länder ausgeweitet. Die Länder dürfen künftig, falls erforderlich, Leistungsgruppen unabhängig von Erreichbarkeitsvorgaben zuweisen, auch wenn Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen nicht vollständig erfüllen. Stattdessen ist künftig das Einvernehmen mit den Landeskrankenkassen herzustellen. Damit tragen die Krankenkassen auf Landesebene eine gemeinsame Verantwortung, dass der Strukturwandel gelingt und nicht durch viele Ausnahmen ausgehöhlt wird.

Diese Regelungen greifen die vereinbarte Anpassung der Ausnahmeregelungen im Sinne des Koalitionsvertrags auf und können sich als zielführender erweisen als die im Referentenentwurf ursprünglich vorgesehenen Ausnahmeregelungen von bis zu sechs Jahren. Sie sorgen zumindest für mehr Verbindlichkeit und Transparenz bei der Umsetzung der Krankenhausreform und begrenzen die finanzielle Ungleichbehandlung auf drei Jahre zwischen jenen Krankenhäusern, die durch finanzielle Anstrengungen die Qualitätsanforderungen einhalten, und denen, die Leistungsgruppen und Vorhaltevergütung erhalten, ohne die notwendige Qualität zu erfüllen. Damit kann verhindert werden, dass Ausnahmeregelungen zu dauerhaften Sonderwegen führen.

„Mit den nun am Anpassungsgesetz beschlossenen Änderungen orientiert die Krankenhausreform sich wieder stärker an ihren ursprünglichen Zielen – das ist ein wichtiges Signal. Der verbindliche Rahmen, um Strukturveränderungen planvoll umzusetzen, ist wieder gegeben. Die Änderungen im Kabinettsbeschluss führen die Krankenhausreform, wenn auch zeitlich verzögert, näher an ihre ursprünglichen Ziele heran. Qualität und Leistungskonzentration müssen im Mittelpunkt stehen – und die Krankenkassen haben es mit ihrem Einvernehmen bei den Ausnahmenregelungen in der Hand, dass diese Reformziele Wirklichkeit werden. Jetzt gilt es, den Transformationsprozess mutig anzugehen, denn der Druck, schnell zu handeln, bleibt unverändert groß“, so Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Universitätsklinika im Transformationsfonds künftig umfassend förderfähig

Die Fördertatbestände des Transformationsfonds werden im Kabinettsbeschluss für Universitätskliniken weiter geöffnet. Der Fonds wird künftig auch bei standortübergreifender Konzentration von Versorgungskapazitäten, Bildung regionaler Verbünde und integrierten Notfallstrukturen greifen. Damit wird eine für die Hochschulmedizin zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt und die besondere Rolle der Universitätsklinika beim anstehenden Transformationsprozess angemessen berücksichtigt.

„Die stärkere Einbeziehung der Universitätsklinika in den Transformationsfonds ist ein entscheidender Schritt für das Gelingen der Reform“, betont Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD. „Damit können Universitätsklinika künftig ihrer Rolle noch besser nachkommen, indem sie Vernetzung und Bündelung von Versorgungsstrukturen mit voranbringen. Sie werden so ihren Beitrag zur Transformation und besseren Vernetzung der Versorgung leisten können. Damit lässt sich der Strukturwandel jetzt konsequent und zügig auf den Weg bringen.“

Quelle: Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V. vom 08.10.2025

Weitere Informationen:

Barbara Ogrinz
030 3940517-25
ogrinz(at)uniklinika.de