Universitätsklinika begrüßen Notfallreform
Zustimmung mit Verweis auf ungelöste finanzielle Herausforderungen
Die Universitätsklinika begrüßen die Verabschiedung der Reform der Notfallversorgung im Bundestag. Mit ihr wird ein weiteres dringend erforderliches Strukturgesetz auf den Weg gebracht. Entscheidend wird nun sein, dass die Reform – ebenso wie die Krankenhausreform – konsequent umgesetzt wird. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten und eine verpflichtende Verknüpfung der verschiedenen Anlaufstellen. Ziel muss sein, Patientinnen und Patienten in die jeweils geeignete Versorgungsebene zu steuern und dadurch die Notaufnahmen zu entlasten. Das wird nur gelingen, wenn der ambulante Sicherstellungsauftrag konsequent erfüllt wird und Integrierte Notfallzentren in erster Linie an leistungsfähigen, großen Krankenhäusern konzentriert werden.
Mit dem Gesetz wird auch die Protokollerklärung der Bundesregierung zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz umgesetzt, die Zuschläge für die besondere Vorhaltung der Universitätsklinika vorsieht. Diese können die erheblichen finanziellen Belastungen durch das Spargesetz jedoch bei Weitem nicht ausgleichen.
Die Universitätsklinika befürworten das Ziel der Notfallreform, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zu einer integrierten Notfallversorgung zusammenzuführen. Die bundesweite Vereinheitlichung der notdienstlichen Akutversorgung durch die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die ambulante medizinische Versorgung ist zu begrüßen. Die KVen müssen nun beweisen, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung bei ihnen richtig verortet ist und sie tatsächlich eine telemedizinische und aufsuchende Versorgung rund um die Uhr sicherstellen und damit die Notaufnahmen wirklich entlasten können.
„Es ist gut und längst überfällig, dass die Reform der Notfallversorgung nun im Bundestag verabschiedet wurde. Nach der Krankenhausreform kann sie zu einem weiteren wichtigen Strukturgesetz werden, das die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert. Zugleich belastet das GKV-Spargesetz die Universitätsklinika ab 2027 mit über einer Milliarde Euro zusätzlichem jährlichen Defizit. Die Erhöhung des Zuschlags für die spezielle Vorhaltung um 100 Millionen Euro kann diese Belastungen nicht kompensieren. Aber sie ist ein wichtiges Signal, dass die Politik die besondere Rolle der Universitätsklinika für die Gesundheitsversorgung in Deutschland anerkennt. Für die Zukunft muss gelten: Die besondere Rolle der Universitätsklinika muss bei allen weiteren Reformschritten angemessen berücksichtigt werden“, betont Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
Das Ziel der Reform, Patientinnen und Patienten im Notfall bedarfsgerecht zu versorgen und sie gezielt in die jeweils geeignete Versorgungsebene zu steuern, kann nur erreicht werden, wenn auch die richtigen Standorte als zentrale Anlaufstellen der Notfallversorgung etabliert werden. Dafür braucht es große, leistungsfähige Krankenhäuser mit der erforderlichen medizinischen Infrastruktur. Vorrangig sollten Krankenhäuser der G-BA-Notfallstufen 2 (erweiterte Notfallversorgung) und 3 (umfassende Notfallversorgung) als Standorte für Integrierte Notfallzentren festgelegt werden. Dort ist die erforderliche Breite der medizinischen Versorgung gewährleistet.
„Die Notfallversorgung an Universitätsklinika muss endlich kostendeckend finanziert werden. Die bestehenden Finanzierungsinstrumente reichen bisher nicht aus. Wir brauchen zeitnah eine Nachbesserung, damit die Notfallversorgung nicht dauerhaft ein Zuschussgeschäft für die Krankenhäuser bleibt. Gerade Universitätsklinika übernehmen mit ihrer hoch spezialisierten Infrastruktur und der 24/7-Versorgung auch besonders komplexer Notfälle eine zentrale Rolle, die sich in der Finanzierung widerspiegeln muss“, betont Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.
Quelle: Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V. vom 15.10.2026
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Barbara Ogrinz
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