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Wie hältst du’s mit der Organspende?

Wie hältst du’s mit der Organspende?

Bürgervorlesung zum Thema „Organspende 2020“ gibt am 18. November 2019 Aufschluss über Neuerungen zur Organspende

Rund 9.500 Menschen stehen aktuell in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan – das sind zehn Mal so viele wie die Zahl der tatsächlichen Organspender im Jahr 2018. Viele Patientinnen und Patienten warten jahrelang. Im Schnitt sterben bundesweit drei Menschen pro Tag, weil sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ bekommen. Auf was es bei der Organspende ankommt und welche Neuerungen sich bei der Organspende ergeben, darüber spricht Prof. Dr. Michael Weyand, Sprecher des Transplantationszentrums Erlangen-Nürnberg am Universitätsklinikum Erlangen, in seiner Bürgervorlesung am Montag, 18. November 2019, um 18.15 Uhr.

In Deutschland gilt bei der Organspende die sogenannte Entscheidungslösung. Jeder Mensch kann demnach frei darüber entscheiden, ob und welche seiner Organe er spenden möchte oder nicht. Organe und Gewebe dürfen nach dem Tod somit nur dann entnommen werden, wenn die Person dem zu Lebzeiten gezielt zugestimmt hat. Liegt keine schriftlich festgelegte Entscheidung vor, beispielsweise durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung, werden die Angehörigen gefragt.

Im Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen. Weitverbreitet sind die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Bei ersterer können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich eingewilligt hat. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen keine Organe oder Gewebe entnommen werden. Im Gegensatz dazu sprach sich Bundesgesundheitsminister Spahn bereits für die Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland aus. Dabei soll jeder Verstorbene, der zu Lebzeiten einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht explizit widersprochen hat, zum potenziellen Organspender werden.

Positive Einstellung zur Organspende steigt

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fand in einer repräsentativen Befragung heraus, dass die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende in Deutschland 2018 mit 84 Prozent so hoch war wie nie zuvor. Trotzdem besaßen vergangenes Jahr nur 36 Prozent aller Deutschen einen Organspendeausweis.

Einladung zur Bürgervorlesung

Auf was es bei der Organspende ankommt und welche Neuerungen sich bei der Organspende ab 2020 ergeben, darüber berichtet Prof. Weyand im Rahmen seiner Bürgervorlesung am Montag, 18. November 2019. Die Veranstaltung beginnt um 18.15 Uhr im Rudolf-Wöhrl-Hörsaal, Östliche Stadtmauerstraße 11 in Erlangen. Der Eintritt ist frei und die Zuhörer sind herzlich eingeladen, im Anschluss Fragen zu stellen.

Gesamtprogramm Vorlesungsreihe

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Michael Weyand
Telefon: 09131 85-33319
E-Mail: michael.weyand@uk-erlangen.de