Der Klinikumsvorstand
Der Vorstand leitet das Universitätsklinikum. Die Grundlage der Geschäftsführung bilden gesetzliche Ziele sowie die Beschlüsse und Vorgaben des Aufsichtsrats. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Verwendung von Stellen, Planbetten und Sachmitteln. Zu den Hauptaufgaben des Klinikumsvorstands gehören:
- die Koordinierung der Krankenversorgung,
- das Aufstellen des Wirtschaftsplans,
- das Erstellen des Jahresabschlusses,
- die Überwachung und Sicherstellung der wirtschaftlichen Betriebsführung
- und die Herstellung von Leistungs- und Kostentransparenz.
Die Mitglieder des Klinikumsvorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Beraten wird der Klinikumsvorstand von der Klinikumskonferenz. Diesem Gremium gehören unter anderem die Klinikdirektoren und Leiter der selbstständigen Abteilungen an.