Stabsabteilung unabhängige Treuhandstelle des Klinikumsvorstandes

Die Stabsabteilung unabhängige Treuhandstelle des Klinikumsvorstandes ist eine zentrale und unabhängige Einrichtung, die direkt und ausschließlich dem Vorstand des Universitätsklinikums Erlangen unterstellt ist. Ihre Aufgabe besteht darin, personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten, Krankenkassennummer) datenschutzgerecht zu verwalten.

Die Dienste der Treuhandstelle werden zunächst im Rahmen der Medizininformatik-Initiative aufgebaut und stehen dann sukzessive auch für andere Projekte des Universitätsklinikums Erlangen und darüber hinaus zur Verfügung.

Dienstleistungen der Treuhandstelle

Die Treuhandstelle kann in Projekten als direkter Ansprechpartner für Patient/-innen, Proband/-innen oder Mitarbeiter/-innen bei Fragen zu persönlichen Daten oder für Widerrufe auftreten. Entsprechend der Definition der Abläufe in einem Projekt erfolgt die Bearbeitung eingehender Kommunikation durch die Treuhandstelle (z.B. Entgegennahme und Bestätigung der Durchführung eines Widerrufs).

Alle Personen, zu denen Daten in der Treuhandstelle gespeichert und verarbeitet werden, haben gemäß Art. 15 EU-DSGVO ein Recht auf Auskunft über Umfang und Verwendung sowie ggf. auf Berichtigung der Daten. Die Treuhandstelle erteilt in Abstimmung mit anderen datenhaltenden Stellen des UKER die Auskunft auf Anfrage gegenüber den Personen selbst.

Vernetzen. Forschen. Heilen. | Mit Patientendaten die medizinische Forschung unterstützen

Downloads

Informationsflyer "Vernetzen. Forschen. Heilen." zur Nutzung von Versorgungsdaten in der medizinischen Forschung

Mustertexte Patienteninformation und –einwilligung

Broad Consent

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Medizininformatik-Initiative (MII) hat zum Ziel, Routinedaten der klinischen Versorgung standortübergreifend für die medizinische Forschung verfügbar zu machen. Damit Gesundheitsdaten oder Bioproben, etwa zur Entwicklung neuer Therapien, genutzt werden können, müssen Patienten und Patientinnen ausdrücklich einwilligen. Da bei der Erhebung der Einwilligung noch nicht feststeht, für welche medizinischen Fragestellungen und zu welchem Zeitpunkt die Daten zukünftig verwendet werden sollen, wird die Einwilligung in Form eines Broad Consent (zu Deutsch „breite Einwilligung“) abgefragt. Dies bedeutet, dass Patienten und Patientinnen keinem konkreten Forschungsvorhaben zustimmen. Weitere Informationen zum Broad Consent finden Sie auf der Seite der Medizininformatik-Initiative.

Widerruf

Falls Sie Ihre Einwilligung in die Nutzung Ihrer Patientendaten und Bioproben für medizinische Forschungszwecke über diese Einwilligungserklärung erteilt haben, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diese vollständig oder in Teilen zu widerrufen. Der Widerruf kann mündlich oder schriftlich, mit oder ohne Angabe von Gründen erfolgen. Es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile im Hinblick auf Ihre aktuelle und zukünftige medizinische Behandlung in unserer Einrichtung. Für Ihren Widerruf können Sie dieses Formular verwenden oder die Inhalte daraus als Hilfestellung nutzen.

Bitte wenden Sie sich für einen Widerruf an:

Universitätsklinikum Erlangen
Treuhandstelle
Postfach 2306
Universitätsstraße 22
91054 Erlangen

E-Mail: treuhandstelle(at)uk-erlangen.de
Telefon: 09131 85-49777

Weitere Informationen finden Sie auch in der Patienteninformation.

Downloads

Das ID-Management umfasst die Prüfung, Speicherung und die Deduplikation von identifizierenden Daten sowie die Bereitstellung des systemweit eindeutigen Identifiers im Forschungs- und Versorgungskontext, des Master-Patient-Indexes. Das lokale Record Linkage dient der datenschutzgerechten Zusammenführung von pseudonymisierten Patientendaten des UKER mit entsprechenden Patientendaten anderer Herkunft (z.B. bei Behandlung in einem anderen Krankenhaus) über eine entsprechende Erkennung gleicher Identitäten.

Zur datenschutzkonformen Verwaltung und Verarbeitung von Patientendaten in Forschungs­projekten (z.B. klinische und epidemiologische Studien, Registern und Kohorten) ist in der Regel mindestens eine Pseudonymisierung der Daten erforderlich.

Im Rahmen des Pseudonymisierungsmanagements kann die Generierung und Administrierung von Pseudonymen zweiter und höherer Stufen durchgeführt werden. Zudem besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Auflösung der Pseudonymisierung (auch De-Pseudonymisierung genannt) und die Kontaktierung von Patienten und Patientinnen oder Sekundärdatenquellen (z.B. Krankenversicherung, klinische Register) im Rahmen der Forschungsprojekte, sofern dies notwendig ist.