Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

  • Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) und des Gleichstellungskonzeptes für den Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals
  • Förderung der Durchführung des BayGlG und der Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können
  • Beratung in Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen
  • Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Vorstellungsgesprächen (auf Antrag)