Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften
Der Zweck des Datenschutzes im Universitätsklinikum Erlangen ist es, Patienten und Mitarbeiter davor zu schützen, dass sie bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch das Universitätsklinikum in unzulässiger Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden.
Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften hinzuwirken. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hinsichtlich seiner Tätigkeit weisungsfrei.