Drei süddeutsche Universitätsklinika haben sich zu einem Einkaufsverbund zusammengeschlossen. Vertragspartner müssen spezielle Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen und Lieferungen erfüllen und zuvor eine Bewerbererklärung abgeben. Mitglieder des Einkaufsverbundes sind:
Gründungsnachweis des Süddeutschen Einkaufsverbunds der Universitätsklinika
Bitte beachten Sie, dass das Universitätsklinikum Ulm mit Wirkung vom 31.12.2014 aus dem Einkaufsverbund Süd ausgeschieden ist.
Der Verkehr mit Medizinprodukten wird im Medizinproduktegesetz und damit zusammenhängenden Gesetzen geregelt. Ziel ist es, für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.