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Behandlungskosten

Behandlungskosten

Die Abwicklung der administrativen und finanziellen Angelegenheiten erfolgt über das International Patient Office des Universitätsklinikums Erlangen. Die Mitarbeiterinnen des International Patient Office sind stets um eine einwandfreie und zeitnahe Abwicklung aller erforderlichen Schritte bemüht. Sollten Fragen zum Kostenvoranschlag und zur Abrechnung auftreten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiterinnen des International Patient Office.

Kostenvoranschlag und Termin

Die vorgelegten medizinischen Dokumente oder Informationen zur Erkrankung werden zunächst von einem erfahrenen Experten des jeweiligen Fachgebiets begutachtet. Anhand der Behandlungsempfehlungen wird eine Übersicht der zu erwartenden Kosten der Therapie erstellt. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Berechnung, die auf den vorliegenden Befunddaten beruht und von den tatsächlichen Kosten abweichen kann.

Zusammen mit den Therapieempfehlungen und dem Kostenvoranschlag werden wir Ihnen auf Wunsch einen vorläufigen Behandlungstermin zukommen lassen. Nach Eingang der Zahlung werden wir Ihnen diesen Termin bestätigen.

Gerne versuchen wir, uns nach Ihren Terminwünschen zu richten. Bitte geben Sie uns diese mit an. In der Regel entstehen bei uns keine längeren Wartezeiten. Wir bitten um Verständnis, dass wir erst dann einen Termin bestätigen können, wenn der auf dem Kostenvoranschlag ausgewiesene Betrag bezahlt wurde.

Zahlungsmöglichkeiten

Nachdem Sie sich für eine Behandlung am Universitätsklinikum Erlangen entschieden haben, bitten wir um die Zahlung der im Kostenvoranschlag genannten Gesamtsumme auf das angegebene Konto des Universitätsklinikums Erlangen.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten sind möglich: Barzahlung, Überweisung, EC-Karte und Kreditkarte.

Endabrechnung

Etwa sechs bis acht Wochen nach Abschluss der Behandlung ermitteln wir die Kosten der tatsächlich erbrachten Leistungen. Unterschreiten diese die Vorauszahlung, erstatten wir den Restbetrag unmittelbar zurück. In einigen Fällen, insbesondere wenn Komplikationen aufgetreten sind, kann die Endabrechnung eine Nachzahlung erforderlich machen.